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Autor | Thema: EU-Urteil zu Verspätungen (Gelesen 789 mal) | |||
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Hallo Gern - und Weitflieger,
dies fand ich gerade bei Facebook : "Fluggäste können Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Das gilt laut Gericht auch, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat durchgeführt worden seien. Entscheidend sei, dass die Reise in einem EU-Land angetreten wurde, damit die Verbindung in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fällt. " | ||||
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